Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz & Landeswahlversammlung LTW21 - 31.10.2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 02.10.2020) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 06.10.2020, 15:40 |
S1: Satzungsänderung "Notfall-LDK"
Antragstext
Die Landesdelegiertenkonferenz beschließt §10 – Absatz 1 der Satzung des
Landesverbandes zu ergänzen:
„Die Landesdelegiertenversammlung kann bis zu 6 Wochen vor dem festgesetzten
Termin in verkleinertem Rahmen einberufen werden, wenn:
1. der Landesvorstand einstimmig beschließt, dass aufgrund einer
Naturkatastrophe, einer Pandemie oder anderen schwerwiegenden Ereignissen eine
sichere Durchführung einer Landesdelegiertenkonferenz in der eigentlichen Größe
mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich oder zu riskant sein wird oder die
maximale Teilnehmer*innenzahl für Veranstaltungen in Innenräumen von Amts wegen,
auf weniger als die in der Satzung festgelegte Delegiertenzahl begrenzt wird,
sowie
2. nicht mindestens 3 Kreisvorstände der verkleinerten Einberufung bis min. 5
Wochen vor dem festgesetzten Termin widersprechen.
In diesen Fällen findet folgender Delegiertenschlüssel Anwendung: Die
Delegiertenzahl eines Kreisverbandes wird errechnet, indem die Mitgliederzahl
durch zwanzig geteilt und das Ergebnis aufgerundet wird. Darüber hinaus
entsendet die Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern zwei stimmberechtigte
Delegierte in die Landesdelegiertenkonferenz, die beide Mitglieder von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN sein müssen.“
Begründung
Mit dieser Ergänzung der Satzung soll ermöglicht werden, dass eine Landesdelegiertenversammlung und eine Landeswahlversammlung in Ausnahmefällen auch mit einer verringerten Delegiertenzahl stattfinden kann, um zentrale Beschlüsse zu fassen und Wahlen durchzuführen, die nicht an andere Gremien der Partei delegiert werden können. Damit soll der politischen Handlungsunfähigkeit in Extremsituationen vorgebeugt werden.
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